In einem kleinen Dorf in der Nähe des Wattenmeers liegt dieses schöne Haus, das viele Aktivitäten und die schönste Natur in der Umgebung bietet. Dieser ehemalige Bauernhof eignet sich für 32 Personen sowie 2 Kleinkinder bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 640 m², ist 2-stöckig, und wurde 1880 gebaut. 2022 wurde die Ferienunterkunft renoviert. Es ist erlaubt 3 Haustiere mitzubringen. Es gibt Erdwärme. Fußbodenheizung in allen Klinkerböden. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Wäschetrockner. Tiefkühlmöglichkeit mit 200 Liter Nutzinhalt. Für die jüngsten Feriengäste sind 2 Kinderhochstühle vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 15000 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 15000 m.Die Entfernung zum Wattenmeer beträgt 1200 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 700 m entfernt. Es steht ein offenes Terrassenareal zur Verfügung. Sandkasten. Trampolin. Fußballtor.Lagerfeuerstelle. Windschutzhütte. Außensauna. Außendusche.
Es beteht die Möglichkeit das Essen in der Außenküche zuzubereiten. Es steht ein Grill zur Verfügung. Es ist ein Ladestecker für Elektroautos installiert. CEE Stecker. Parkplatz auf dem Grundstück. Hobbyraum mit: Billard. Pooltisch. Tischfußball. Die Schlafplätze verteilen sich auf 12 Schlafräume. 30 Schlafplätze in Doppelbetten. 2 Schlafplätze auf einer Doppelschlafcouch. Ferner stehen 2 Kinderbetten zur Verfügung. Die Küche ist mit 2 Kühlschränke ausgestattet . Außerdem gibt es 10 Keramik-Kochfelder, 2 Umluftöfen, 2 Mikrowellen sowie 2 Geschirrspüler. Es gibt 4 Badezimmer mit Duschnische und 5 Toiletten, davon 1 Gästetoilette. Im Außen-Standwasser-Whirlpool für 8 Personen können Sie sowohl die Unterwassermassage als auch den Aufenthalt im Freien genießen. In der Ferienunterkunft gibt es 2 Fernseher. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. Mindestens 4 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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